Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
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Herr Tobisch hilft mir jederzeit bei meinen Fragen um Themen die französische und deutsche Grenzgänger betrifft. Vielen Dank für den super Service! [ mehr ]
Seit mehr als 15 Jahren betreut mich Hr. Tobisch in allen Belangen als Grenzgänger - immer kompetent und stets die optimale Lösung parat. Bei der Übersiedelung in die Schweiz hat mir Herr Tobisch nicht nur mit Rat und Tat, sondern punktgenau, zuverlässig und mit den perfekt zugeschnittenen Lösungen für meine Bedürfnisse den Weg geebnet - Herzlichen Dank dafür lieber Tobias! Gruß Christian... [ mehr ]