Grenzgänger Informations GmbH - Ihre Spezialisten zum Arbeiten in der Schweiz
Elterngeld

 


 

Auch Grenzgänger haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

 

Leistungen

Sie haben als Grenzgänger die gleichen Leistungen an Elterngeld, wie jede Person in Deutschland. Es gelten auch die gleichen Voraussetzungen.

Die detaillierten Leistungen können Sie folgendem Links entnehmen:

Hier geht es direkt zur Informationsstelle (Elterngeldrechner, Informationsbroschüre, Erklärfilm: Bundesministerium für Familien

Wichtig

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen für den Bezug von Familienleistungen des Landes, in dem die Eltern eine Erwerbstätigkeit ausüben, gleichgültig ob als Arbeitnehmer oder Selbständige.

Wenn die Länder, in denen Mutter und Vater arbeiten, voneinander abweichen, gelten die Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Kindes.

Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld in Deutschland bekommen: 

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

*Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands