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Photo­voltaik­ver­si­che­rung


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Photo­voltaik­ver­si­che­rung


Photo­voltaik­ver­si­che­rung

Photovoltaikversicherung

Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Ge­bäude­ver­si­che­rung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Per­sonen verletzt werden. Bevor man eigenen Haft­pflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitver­sichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.


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Das sagen unsere Kunden

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Milan Berg aus Heesakker Anna, firewall im März 2024

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Themen: Kranken­ver­si­che­rung als Grenzgänger/Aufenthalter, Wichtiges zum Arbeitsbeginn in der Schweiz, Nettolohnberechnung bei Arbeitsbeginn in der Schweiz
Claudia Kaiser aus Reinach, Personalabteilung im November 2020:

Herr Tobisch hilft mir jederzeit bei meinen Fragen um Themen die französische und deutsche Grenzgänger betrifft. Vielen Dank für den super Service! mehr ]

Christian Horn aus Stein am Rhein, Manager Pricing im Juni 2020:

Seit mehr als 15 Jahren betreut mich Hr. Tobisch in allen Belangen als Grenzgänger - immer kompetent und stets die optimale Lösung parat. Bei der Übersiedelung in die Schweiz hat mir Herr Tobisch nicht nur mit Rat und Tat, sondern punktgenau, zuverlässig und mit den perfekt zugeschnittenen Lösungen für meine Bedürfnisse den Weg geebnet - Herzlichen Dank dafür lieber Tobias! Gruß Christian... mehr ]

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