Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Besucher auf Ihrem Grundstück über herumliegende Gegenstände stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann dies enorme finanzielle Folgen für Sie als Bauherren haben. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.
Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
[ mehr ]
Herr Tobisch hilft mir jederzeit bei meinen Fragen um Themen die französische und deutsche Grenzgänger betrifft. Vielen Dank für den super Service! [ mehr ]
Seit mehr als 15 Jahren betreut mich Hr. Tobisch in allen Belangen als Grenzgänger - immer kompetent und stets die optimale Lösung parat. Bei der Übersiedelung in die Schweiz hat mir Herr Tobisch nicht nur mit Rat und Tat, sondern punktgenau, zuverlässig und mit den perfekt zugeschnittenen Lösungen für meine Bedürfnisse den Weg geebnet - Herzlichen Dank dafür lieber Tobias! Gruß Christian... [ mehr ]