Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
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Herr Tobisch hilft mir jederzeit bei meinen Fragen um Themen die französische und deutsche Grenzgänger betrifft. Vielen Dank für den super Service! [ mehr ]
Seit mehr als 15 Jahren betreut mich Hr. Tobisch in allen Belangen als Grenzgänger - immer kompetent und stets die optimale Lösung parat. Bei der Übersiedelung in die Schweiz hat mir Herr Tobisch nicht nur mit Rat und Tat, sondern punktgenau, zuverlässig und mit den perfekt zugeschnittenen Lösungen für meine Bedürfnisse den Weg geebnet - Herzlichen Dank dafür lieber Tobias! Gruß Christian... [ mehr ]